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Frau Anja Nehls und die Frau als Opfer

Von Anja Nehls erschien am 17.04.2014 ein Kommentar im Deutschlandfunk, wo sie sich über eine zu geringe Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung beschwert.

Im Kern stellt sie die Justiz als unwillig oder unfähig dar, weil Männer nicht ohne Verhör und Beweisaufnahme als Vergewaltiger verurteilt werden. Ihrer Darstellung nach gibt es auch nur männliche Richter, die volles Verständnis nur für Männer haben.

Wenn es Unwillen oder Unfähigkeit zu erkennen gäbe, wäre dies in Frau Nehls Wissen über die Juristerei. Natürlich sind Vergewaltigungen und Gewalt gegen Frauen abscheulich. Es ist wichtig und richtig, nachgewiesene Gewalt zu bestrafen – ganz gleich von wem und gegen wen. Aber hier liegt die Betrachtung anders:

Frau Nehls geht in Ihrer Stellungnahme davon aus, dass alle angezeigten Männer grundsätzlich gewalttätig sind und die Justiz ausnahmslos davon ausgehen muss, dass einer Frau Gewalt widerfahren ist, wenn sie dies anzeigt. Da unterliegt sie aber leider einem Irrtum.

Man(n) muss einer Frau gar nicht erst Gewalt antun, um zu spüren, dass die hiesige Rechtsprechung weit entfernt ist von Gerechtigkeit. Es genügt, die Auswirkungen einer Scheidung zu erleben, um zu sehen, dass der vermeintliche Schutz der ach so armen Frauenopfer sowohl in der Gesellschaft als auch in der Rechtsprechung inzwischen Ausmaße erreicht hat, die einem die Sprache verschlagen.

Heute kann eine Frau durch bloße Behauptungen Tatsachen schaffen, die kaum jemand bezweifelt und seien sie auch noch so abwegig. Männer hingegen müssen stets nachweisen, dass ihr Verhalten korrekt und anstandslos war. Konkret: Wenn eine Frau z. B. ihr Kind misshandelt und behauptet, die sichtbaren Folgen der Misshandlung seien einzig einer Trennungssituation geschuldet, ist es so gut wie aussichtslos, als Mann das Gegenteil darzustellen. Jugendamt, Gerichte, Psychologen und andere Beteiligte stellen nicht einmal die Frage nach den wahren Ursachen.

In Deutschland kann heute eine Frau ohne große Mühe einen Mann diskreditieren, gleich, ob er ihr wirklich etwas angetan hat oder nicht. Beispiele dafür gibt es inzwischen genug. Das jahrelange Geschwafel von der Frau als latentes Opfer sexueller Gewalt und eine völlig absurde Gleichstellungsbewegung haben ihre Spuren hinterlassen.

Daher sind bohrende Fragen von Juristen und wiederholte Vernehmungen des Opfers einschließlich der Darstellungen bis ins letzte Detail ein wichtiger und unvermeidlicher Prozess zur Wahrheits- und Urteilsfindung – und somit in manchem Fall zum Schutz des Opfers von Verleumdung. Das hat Frau Nehls offensichtlich vergessen. Einen Vorschlag, wie sie ohne Verhör zwischen Opfer und vom Hass motivierter Tat unterscheiden möchte, habe ich in ihrem Kommentar jedenfalls nicht gefunden.

Verweise auch auf die Schilderungen auf dem Frontberichterstatter.

Gerald Nipp 18.04.2014

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